Imbiss eröffnen – welche Rechtsvorschriften muss ich beachten?
Oktober 9, 2009 by Fritti
Ich will eine Pommesbude aufmachen, einen Imbiss eröffnen oder einen Fast food-Unternehmen gründen – welche Rechtsvorschriften muss ich beachten? Woran muss ich denken? Was sollte ich wissen?
Diese und ähnliche Fragen erreichen uns hier in der Pommeswelt immer wieder. Direkt per Mail oder auch via Statistik, in der ich sehen kann, welche Fragen die Suchenden zu uns führen. Juristisch einwandfreien und korrekten Rat haben Imbissgründer hier aber bislang vergeblich gesucht. Bis heute. Denn voller Freude kann ich allen gründungswilligen Imbissbudenbetreibern in spe heute eine Gastautorin vorstellen, die sich auskennt: Eva Engelken aus Mönchengladbach. Sie ist Juristin und Wirtschaftsjournalistin und Autorin des Rechtsratgebers für Existenzgründer. Sie kennt sich also bestens aus. Für die Pommeswelt hat sie nun zusammen getragen, welche Rechtsvorschriften man beachten muss, wenn man einen Imbissstand eröffnen möchte. Die wichtigste: Wer ein Gaststättengewerbe eröffnen möchte, braucht eine Gaststättenerlaubnis.
Erst wenn die Gewerbeerlaubnis erteilt ist: Gewerbeanmeldung
Wenn Ihr Unternehmen eine Gaststättenerlaubnis benötigt (siehe unten), müssen Sie sich diese erst beschaffen, bevor Sie beim Gewerbeamt ihr Gewerbe anmelden können.
Aufgrund der Gewerbeanmeldung informiert die Behörde automatisch das Finanzamt, das Gewerbeaufsichtsamt, das Ordnungsamt und die Berufsgenossenschaft. Als Gewerbetreibender werden Sie automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Voraussetzungen: Wer braucht eine Gaststättenerlaubnis?
Eine Gaststättenerlaubnis, auch Konzession genannt, benötigen Sie (gemäß § 1 Gaststättengesetz), wenn Sie in Ihrer Gaststätte entweder Alkohol verkaufen (auch Bier in Flaschen) oder zubereitetes Essen, das vor Ort verzehrt wird. Vor Ort heißt, dass Ihre Gäste an Ort und Stelle, d.h. im Sitzen oder an Stehtischen essen und trinken können.
Beispiel: Für einen mobilen Fastfood-Stand kann eine Erlaubnis nötig sein, wenn das Essen an Ort und Stelle verzehrt wird.
Beachten Sie außerdem, dass Sie für eine mobile Pommesbude bzw. einen Fastfood-Stand, der nicht länger als ein paar Wochen an einem Platz steht, eine Reisegewerbekarte benötigen. Bleibt der Wagen länger an einem Fleck stehen, handelt es sich um ein stehendes Gewerbe, zu dessen Eröffnung eine Gewerbeanmeldung ausreicht.
Ausnahmen: Wenn Sie nur alkoholfreie Getränke ausschenken oder wenn die zubereiteten Speisen nicht an Ort und Stelle gegessen, sondern nur mitgenommen werden, ist keine Konzession erforderlich.
Beispiel: Für Pommes-Frites-Automaten, in denen Pommes frites unmittelbar zum Verzehr zubereitet werden und die im Vorbeigehen benutzt werden, ist keine Gaststättenerlaubnis nötig.
Wichtig: Gewerbebehörde hat das letzte Wort
Ob in Ihrem konkreten Fall eine Gaststättenerlaubnis nötig ist oder eine einfache Gewerbeanmeldung ausreicht, entscheidet die zuständige Gewerbebehörde Ihrer Gemeinde. Lassen Sie sich vorher beraten.
Was kostet die Gaststättenerlaubnis für eine Pommesbude?
Der Preis einer Gaststättenkonzession hängt von der Art und Größe des konkreten Objekts ab und variiert von Stadt zu Stadt. Die Spanne reicht von etwa 500 Euro für einen Kiosk bis hin zu mehreren tausend Euro für ein Restaurant.
Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Gaststättenerlaubnis erfüllen?
Sie müssen Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre persönlich fachliche und sachliche Eignung und die Eignung der Räumlichkeiten nachweisen.
Wie kann man nun die persönliche Zuverlässigkeit, die fachliche und sachliche Eignung und die räumlichen Voraussetzungen nachweisen? Welche weiteren Vorschriften gibt es? Was muss ich wissen über die Urheberrechtsabgabe und was ist wichtig, wenn ich deutsche oder ausländische Mitarbeiter und Angestellte beschäftige? Gibt es Vorschriften für die Abfallentsorgung und was ist mit dem Jugend- und Nichtraucherschutz? All dies erfahren Sie im Blog zum Rechtsratgeber, wo Eva Engelken all diese Infos für Sie weiter ausgeführt hat.
Klicken Sie sich hier direkt in ihr Special für Pommesweltleser.












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[...] hatte die Juristin, Journalistin und Buchautorin Eva Engelken gemacht mit ihrem Beitrag: Imbiss eröffnen – welche Rechtsvorschriften muss ich beachten? Was viele Existenzgründer anfangs vergessen – mit der Gründung und Einrichtung eines [...]